gib mir Bescheid - Danske oversættelse – Linguee
Art. 10 der Verordnung Nr. 1972/2003 steht der Gültigkeit eines Abgabenbescheids, der bei dem Marktteilnehmer, der die Abgabe auf Überschussbestände schuldet, nach dem 30. April 2007 eingegangen ist, nicht entgegen, sofern erwiesen ist, dass die nationalen Behörden diesen Bescheid bis zu diesem Zeitpunkt erlassen haben.